Wertermittlung

Verkehrswert vs. Angebotspreis – Der Unterschied

Ajmal Jaweed29. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20266 Min. Lesezeit

Verkehrswert, Marktwert, Angebotspreis – diese Begriffe werden oft verwechselt. Dabei ist der Unterschied entscheidend für Steuern, Erbschaft und einen erfolgreichen Verkauf.

Definitionen

Verkehrswert

Der objektive Marktwert einer Immobilie, ermittelt nach standardisierten Verfahren. Rechtlich definiert in § 194 BauGB.

Angebotspreis

Der Preis, zu dem eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Kann über oder unter dem Verkehrswert liegen.

Die Unterschiede

AspektVerkehrswertAngebotspreis
ErmittlungStandardisierte VerfahrenFrei wählbar
ObjektivitätNeutral, nachprüfbarSubjektiv, verhandelbar
Rechtliche RelevanzSteuern, Erbschaft, ScheidungNur für Vermarktung
ErstellerSachverständigerEigentümer/Makler

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Es gibt drei anerkannte Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Immobilien
  • Ertragswertverfahren: Basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen (für Renditeobjekte)
  • Sachwertverfahren: Bodenwert + Bauwert abzüglich Alterswertminderung

Tipp: Für Einfamilienhäuser wird meist das Vergleichswertverfahren verwendet, für Mehrfamilienhäuser das Ertragswertverfahren.

Wann ist welcher Wert wichtig?

  • Erbschaftssteuer: Verkehrswert ist Bemessungsgrundlage
  • Scheidung: Verkehrswert für Zugewinnausgleich
  • Bankfinanzierung: Bank ermittelt eigenen Beleihungswert
  • Verkauf: Angebotspreis, orientiert am Verkehrswert

Häufige Fehler

  • Zu hoher Angebotspreis: Immobilie "verbrennt" am Markt
  • Zu niedriger Preis: Geld verschenkt
  • Online-Rechner vertrauen: Oft ungenau, keine rechtliche Relevanz
  • Emotionalen Wert einrechnen: Käufer zahlen nicht für Ihre Erinnerungen

Fazit

Der Verkehrswert ist die objektive Grundlage für alle wichtigen Entscheidungen. Der Angebotspreis kann davon abweichen, sollte aber auf einer fundierten Bewertung basieren. Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger liefert Ihnen beide Werte.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

14+ Jahre Immobilienerfahrung

Spezialist Rhein-Main-Gebiet

Wertermittlung & Verkauf

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Angebotspreis?
Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert nach §194 BauGB. Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem Sie die Immobilie anbieten – er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen.
Soll ich über oder unter dem Verkehrswert anbieten?
Im Hochtaunuskreis empfehlen wir, leicht über dem Verkehrswert anzubieten (3-5%), um Verhandlungsspielraum zu haben. Bei sehr gefragten Lagen kann auch ein Bieterverfahren sinnvoll sein.
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Durch drei anerkannte Verfahren: Vergleichswertverfahren (bei Wohnimmobilien), Ertragswertverfahren (bei Mietobjekten) und Sachwertverfahren (bei Spezialimmobilien). Ein DEKRA-Sachverständiger wählt das passende Verfahren.

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