Verkehrswert, Marktwert, Angebotspreis – diese Begriffe werden oft verwechselt. Dabei ist der Unterschied entscheidend für Steuern, Erbschaft und einen erfolgreichen Verkauf.
Definitionen
Verkehrswert
Der objektive Marktwert einer Immobilie, ermittelt nach standardisierten Verfahren. Rechtlich definiert in § 194 BauGB.
Angebotspreis
Der Preis, zu dem eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Kann über oder unter dem Verkehrswert liegen.
Die Unterschiede
| Aspekt | Verkehrswert | Angebotspreis |
|---|---|---|
| Ermittlung | Standardisierte Verfahren | Frei wählbar |
| Objektivität | Neutral, nachprüfbar | Subjektiv, verhandelbar |
| Rechtliche Relevanz | Steuern, Erbschaft, Scheidung | Nur für Vermarktung |
| Ersteller | Sachverständiger | Eigentümer/Makler |
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Es gibt drei anerkannte Verfahren:
- Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Immobilien
- Ertragswertverfahren: Basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen (für Renditeobjekte)
- Sachwertverfahren: Bodenwert + Bauwert abzüglich Alterswertminderung
Tipp: Für Einfamilienhäuser wird meist das Vergleichswertverfahren verwendet, für Mehrfamilienhäuser das Ertragswertverfahren.
Wann ist welcher Wert wichtig?
- Erbschaftssteuer: Verkehrswert ist Bemessungsgrundlage
- Scheidung: Verkehrswert für Zugewinnausgleich
- Bankfinanzierung: Bank ermittelt eigenen Beleihungswert
- Verkauf: Angebotspreis, orientiert am Verkehrswert
Häufige Fehler
- Zu hoher Angebotspreis: Immobilie "verbrennt" am Markt
- Zu niedriger Preis: Geld verschenkt
- Online-Rechner vertrauen: Oft ungenau, keine rechtliche Relevanz
- Emotionalen Wert einrechnen: Käufer zahlen nicht für Ihre Erinnerungen
Fazit
Der Verkehrswert ist die objektive Grundlage für alle wichtigen Entscheidungen. Der Angebotspreis kann davon abweichen, sollte aber auf einer fundierten Bewertung basieren. Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger liefert Ihnen beide Werte.
Über den Autor

Ajmal Jaweed

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger
Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.
DEKRA Sachverständiger D2
14+ Jahre Immobilienerfahrung
Spezialist Rhein-Main-Gebiet
Wertermittlung & Verkauf
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Angebotspreis?
Soll ich über oder unter dem Verkehrswert anbieten?
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
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