Steuern

Spekulationssteuer vermeiden

Ajmal Jaweed25. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20265 Min. Lesezeit

Die Spekulationssteuer kann beim Immobilienverkauf einen erheblichen Teil des Gewinns auffressen. Erfahren Sie, wann sie anfällt und wie Sie sie legal vermeiden können.

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte. Sie fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkaufen.

Wann wird sie fällig?

Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn:

  • Die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft wird
  • Ein Gewinn erzielt wird (Verkaufspreis minus Kaufpreis und Nebenkosten)
  • Keine der Ausnahmen greift (siehe unten)

Wichtig: Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht mit dem Einzug.

Wie Sie sie vermeiden

10 Jahre warten

Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist der Verkauf steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Eigennutzung

Bei durchgehender Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt die Steuer.

Berechnung

Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich wie folgt:

Verkaufspreis

- Kaufpreis

- Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler)

- Verkaufsnebenkosten

- Werbungskosten (z.B. Renovierungen)

= Steuerpflichtiger Gewinn

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Ausnahmen

  • Eigennutzung: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren
  • Geerbte Immobilien: Die Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen
  • Schenkungen: Auch hier wird die Frist des Schenkers übernommen

Fazit

Die Spekulationssteuer lässt sich mit der richtigen Planung vermeiden. Prüfen Sie vor dem Verkauf, ob die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist oder ob die Eigennutzungs-Ausnahme greift. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

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Häufig gestellte Fragen

Wann fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an?
Wenn Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkaufen. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie kann ich die Spekulationssteuer legal vermeiden?
Durch Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren, durch Abwarten der 10-Jahres-Frist oder durch geschickte Gestaltung bei Erbimmobilien (Anschaffungsdatum des Erblassers zählt).
Gilt die 10-Jahres-Frist auch bei geerbten Immobilien?
Nein, bei Erbimmobilien wird das Anschaffungsdatum des Erblassers übernommen. Wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft hat, fällt keine Spekulationssteuer an.