Vollständiges Gutachten nach §194 BauGB zur Ermittlung des Verkehrswertes. Anerkannt von Gerichten, Banken und Finanzämtern.
Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer für eine erhöhte steuerliche Abschreibung (AfA). Kann erhebliche Steuervorteile bringen.
Kompakte Marktwerteinschätzung mit nachvollziehbarer Herleitung. Schneller und kostengünstiger als ein Vollgutachten.
Unabhängige Wertermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien – z.B. in Erbengemeinschaften oder bei Gesellschafterauseinandersetzungen.
Die DEKRA-Zertifizierung ist kein Titel, den man sich kaufen kann. Sie erfordert eine umfangreiche Prüfung der Fachkompetenz, den Nachweis praktischer Erfahrung und die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung.
Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Sie erhalten ein Gutachten, das höchsten Qualitätsstandards entspricht und von allen relevanten Institutionen anerkannt wird.
Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach den strengen Anforderungen der DEKRA.
Internationale Norm für die Zertifizierung von Personen – garantiert Kompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität.
Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung und regelmäßige Rezertifizierung sichern aktuelle Fachkompetenz.
Umfangreiche Erfahrung in der Bewertung aller Immobilientypen im Hochtaunuskreis und Rhein-Main-Gebiet.
Die genauen Kosten hängen von Objektart, Komplexität und Umfang ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger hat seine Fachkompetenz in der Immobilienbewertung durch eine unabhängige Prüfung bei der DEKRA nachgewiesen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt Sachkunde, Unabhängigkeit und regelmäßige Fortbildung.
Ein Sachverständigengutachten ist empfehlenswert bei: Erbschaft und Erbengemeinschaft, Scheidung und Zugewinnausgleich, steuerlichen Fragen (Erbschaftssteuer, AfA), gerichtlichen Auseinandersetzungen, Kauf oder Verkauf hochwertiger Immobilien, sowie bei Restnutzungsdauer-Gutachten für Steuervorteile.
Die Kosten hängen vom Gutachtentyp und der Komplexität ab. Ein Kurzgutachten kostet 500–1.200 Euro, ein Verkehrswertgutachten 1.500–3.500 Euro. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten liegt bei 800–1.500 Euro. Die Investition rechnet sich oft durch höhere Verkaufspreise oder Steuerersparnisse.
Ja, Gutachten eines DEKRA-zertifizierten Sachverständigen werden von Finanzämtern, Gerichten und Banken anerkannt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 garantiert die fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters.
Wir erstellen Gutachten für Immobilien in allen Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises. Wählen Sie Ihren Standort: