Steuern

Restnutzungsdauer-Gutachten – AfA erhöhen

Ajmal Jaweed30. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20267 Min. Lesezeit

Vermieter können mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten ihre Abschreibung (AfA) erhöhen und so Steuern sparen. Wir erklären, wie das funktioniert.

Grundlagen der AfA

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Vermietern, die Anschaffungskosten einer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich abzusetzen.

BaujahrNutzungsdauerAfA-Satz
Ab 192550 Jahre2%
Vor 192540 Jahre2,5%
Ab 202333 Jahre3%

Das Restnutzungsdauer-Gutachten

Ein Sachverständiger kann nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die gesetzliche Annahme. Das ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung.

Wichtig: Das Gutachten muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden und den Anforderungen des Finanzamts entsprechen.

Voraussetzungen

  • Immobilie wird vermietet
  • Erkennbarer Verschleiß oder Modernisierungsstau
  • Gutachten durch qualifizierten Sachverständigen
  • Nachvollziehbare Begründung der kürzeren Nutzungsdauer

Rechenbeispiel

SzenarioOhne GutachtenMit Gutachten
Gebäudewert300.000 €300.000 €
Nutzungsdauer50 Jahre25 Jahre
Jährliche AfA6.000 €12.000 €
Steuerersparnis (42%)2.520 €5.040 €

Fazit

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann sich für Vermieter erheblich lohnen. Die Kosten für das Gutachten amortisieren sich oft schon im ersten Jahr.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Es bestimmt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Bei vermieteten Immobilien kann eine kürzere Restnutzungsdauer zu höheren AfA-Sätzen und damit zu Steuerersparnissen führen.
Wie viel Steuern kann ich mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sparen?
Bei einer Verkürzung der Restnutzungsdauer von 50 auf 25 Jahre verdoppelt sich der AfA-Satz von 2% auf 4%. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € sparen Sie ca. 2.000-4.000 € Steuern pro Jahr.
Wer erstellt ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger oder öffentlich bestellter Gutachter. Das Gutachten muss den Anforderungen des Finanzamts entsprechen. ImmoInvest24 erstellt anerkannte Gutachten.