Vermieter können mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten ihre Abschreibung (AfA) erhöhen und so Steuern sparen. Wir erklären, wie das funktioniert.
Grundlagen der AfA
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Vermietern, die Anschaffungskosten einer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich abzusetzen.
| Baujahr | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|
| Ab 1925 | 50 Jahre | 2% |
| Vor 1925 | 40 Jahre | 2,5% |
| Ab 2023 | 33 Jahre | 3% |
Das Restnutzungsdauer-Gutachten
Ein Sachverständiger kann nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die gesetzliche Annahme. Das ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung.
Wichtig: Das Gutachten muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden und den Anforderungen des Finanzamts entsprechen.
Voraussetzungen
- Immobilie wird vermietet
- Erkennbarer Verschleiß oder Modernisierungsstau
- Gutachten durch qualifizierten Sachverständigen
- Nachvollziehbare Begründung der kürzeren Nutzungsdauer
Rechenbeispiel
| Szenario | Ohne Gutachten | Mit Gutachten |
|---|---|---|
| Gebäudewert | 300.000 € | 300.000 € |
| Nutzungsdauer | 50 Jahre | 25 Jahre |
| Jährliche AfA | 6.000 € | 12.000 € |
| Steuerersparnis (42%) | 2.520 € | 5.040 € |
Fazit
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann sich für Vermieter erheblich lohnen. Die Kosten für das Gutachten amortisieren sich oft schon im ersten Jahr.
Über den Autor

Ajmal Jaweed

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger
Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.
DEKRA Sachverständiger D2
14+ Jahre Immobilienerfahrung
Spezialist Rhein-Main-Gebiet
Wertermittlung & Verkauf
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Wie viel Steuern kann ich mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sparen?
Wer erstellt ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
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