Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen werden. Die Immobilie ist dabei oft der größte Vermögenswert – und die Bewertung entscheidend für einen fairen Ausgleich.
Grundlagen Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich vergleicht das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.
Formel: Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz.
Berechnung bei Immobilien
Bei Immobilien wird die Wertsteigerung während der Ehe berücksichtigt:
| Zeitpunkt | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Heirat (2010) | 250.000€ | Anfangsvermögen |
| Scheidung (2026) | 400.000€ | Endvermögen |
| Wertsteigerung | 150.000€ | Zugewinn (zu teilen) |
Immobilienbewertung
Für den Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert zum Stichtag der Scheidung maßgeblich. Eine professionelle Bewertung ist entscheidend:
- Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags
- Verkehrswert: Preis, der am Markt erzielt werden könnte
- Sachverständiger: Neutraler Gutachter für faire Bewertung
- Restschuld: Wird vom Wert abgezogen
Sonderfälle
Immobilie vor der Ehe
Der Wert bei Heirat zählt zum Anfangsvermögen. Nur die Wertsteigerung während der Ehe wird geteilt.
Geerbte Immobilie
Erbschaften werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – nur die Wertsteigerung zählt.
Gemeinsamer Kredit
Beide Partner haften weiterhin. Die Bank muss einer Entlassung zustimmen.
Renovierungen
Investitionen während der Ehe erhöhen den Zugewinn beider Partner.
Ihre Optionen
- Verkauf: Erlös wird nach Abzug der Restschuld geteilt
- Übernahme: Ein Partner übernimmt und zahlt den anderen aus
- Weiterhin gemeinsam: Selten sinnvoll, aber möglich
Fazit
Der Zugewinnausgleich bei Immobilien ist komplex. Eine professionelle Bewertung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen schafft die Grundlage für faire Verhandlungen und vermeidet langwierige Streitigkeiten.
Über den Autor

Ajmal Jaweed

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger
Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.
DEKRA Sachverständiger D2
14+ Jahre Immobilienerfahrung
Spezialist Rhein-Main-Gebiet
Wertermittlung & Verkauf
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Zugewinnausgleich bei Immobilien berechnet?
Muss ich mein Haus bei Zugewinnausgleich verkaufen?
Zählt eine geerbte Immobilie zum Zugewinn?
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