Erbschaft

Pflichtteil bei Immobilien – Rechte und Pflichten

Ajmal Jaweed30. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20269 Min. Lesezeit

Auch wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Bei Immobilien im Nachlass wird die Berechnung komplex. Wir erklären, was Erben und Pflichtteilsberechtigte wissen müssen.

Grundlagen des Pflichtteils

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder, Ehepartner, Eltern (wenn keine Kinder vorhanden)

Berechnung bei Immobilien

Für die Pflichtteilsberechnung muss der Verkehrswert der Immobilie zum Todestag ermittelt werden. Ein Sachverständigengutachten ist hier unverzichtbar.

BeispielBerechnung
Nachlasswert (Immobilie)400.000 €
Gesetzlicher Erbteil (1 von 2 Kindern)50% = 200.000 €
Pflichtteil (Hälfte davon)25% = 100.000 €

Auszahlung und Fristen

  • Sofort fällig: Der Pflichtteil ist sofort nach dem Erbfall fällig
  • Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls
  • Stundung: Gerichte können Stundung gewähren bei unbilliger Härte

Strategien für Erben

  • Professionelle Bewertung: Schützt vor überhöhten Forderungen
  • Verhandlung: Oft sind Ratenzahlungen möglich
  • Verkauf: Manchmal ist Verkauf die einzige Lösung

Fazit

Der Pflichtteil bei Immobilien ist ein komplexes Thema. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen ist die Grundlage für faire Verhandlungen.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

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Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Pflichtteil bei Immobilien berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei Immobilien wird der Verkehrswert zum Stichtag des Erbfalls zugrunde gelegt. Ein Sachverständigengutachten ist empfehlenswert.
Muss ich die Immobilie verkaufen, um den Pflichtteil zu zahlen?
Nicht zwingend. Sie können den Pflichtteil auch aus anderen Mitteln zahlen oder eine Stundung beantragen. Der Verkauf ist aber oft die praktikabelste Lösung.
Kann ich den Pflichtteil bei Immobilien umgehen?
Nein, der Pflichtteil ist gesetzlich geschützt. Aber durch lebzeitige Schenkungen (mit 10-Jahres-Frist) oder einen Pflichtteilsverzichtsvertrag kann der Anspruch reduziert werden.