Erbschaft

Immobilie geerbt – Was tun?

Ajmal Jaweed28. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20268 Min. Lesezeit

Eine Immobilie zu erben ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Einerseits die Trauer um einen geliebten Menschen, andererseits die Verantwortung für ein wertvolles Vermögen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte jetzt wichtig sind und welche Optionen Sie haben.

Erste Schritte nach der Erbschaft

Nach dem Erbfall sollten Sie zunächst einige grundlegende Dinge klären:

  • Erbschein beantragen: Beim zuständigen Nachlassgericht können Sie einen Erbschein beantragen, der Sie als rechtmäßigen Erben ausweist.
  • Grundbuch prüfen: Lassen Sie sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen.
  • Versicherungen prüfen: Überprüfen Sie bestehende Gebäudeversicherungen und passen Sie diese ggf. an.
  • Laufende Kosten: Klären Sie, welche laufenden Kosten (Grundsteuer, Nebenkosten) anfallen.

Wichtig: Die Erbschaftssteuer-Frist beträgt 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls. Informieren Sie das Finanzamt rechtzeitig.

Ihre Optionen als Erbe

Als Erbe einer Immobilie haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Selbst nutzen

Ziehen Sie selbst in die Immobilie ein. Bei Eigennutzung durch Ehepartner oder Kinder kann die Erbschaftssteuer entfallen.

2. Vermieten

Generieren Sie regelmäßige Mieteinnahmen. Beachten Sie jedoch den Verwaltungsaufwand und mögliche Instandhaltungskosten.

3. Verkaufen

Wandeln Sie die Immobilie in Kapital um. Besonders sinnvoll bei Erbengemeinschaften oder wenn Sie das Kapital benötigen.

Erbengemeinschaft – Was tun?

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Dies kann zu Konflikten führen, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben. Mögliche Lösungen:

  • Auszahlung: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus.
  • Verkauf: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt.
  • Teilungsversteigerung: Als letztes Mittel, wenn keine Einigung möglich ist.

Erbschaftssteuer und Fristen

Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Freibeträge:

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €

Immobilienbewertung

Eine professionelle Immobilienbewertung ist in mehreren Situationen wichtig:

  • Für die Erbschaftssteuer-Erklärung
  • Bei Auszahlung von Miterben
  • Zur Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises
  • Als Grundlage für Verhandlungen in der Erbengemeinschaft

Fazit

Eine geerbte Immobilie bringt viele Entscheidungen mit sich. Nehmen Sie sich Zeit, alle Optionen zu prüfen, und holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung. Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger kann Ihnen helfen, den wahren Wert der Immobilie zu ermitteln und die beste Entscheidung zu treffen.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

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Häufig gestellte Fragen

Was muss ich als Erstes tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht, lassen Sie sich ins Grundbuch eintragen und prüfen Sie bestehende Versicherungen. Informieren Sie das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten.
Muss ich Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie zahlen?
Ja, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €. Selbstnutzung kann steuerfrei sein.
Soll ich die geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger kann den Marktwert ermitteln und Sie bei der Entscheidung beraten.